Eine Flugannullierung kann Reisepläne erheblich durchkreuzen. Glücklicherweise sind die Fluggastrechte in der Europäischen Union durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geschützt, die in vielen Fällen eine finanzielle Entschädigung vorsieht. In diesem Leitfaden erfahren Sie detailliert, wann Sie Anspruch auf Entschädigung haben, welche Optionen zur Ticket-Erstattung/Umbuchung bestehen und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen.
Anwendung der EU-Verordnung 261/2004
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist Ihr stärkster Partner bei einem Flugausfall. Sie gilt, wenn Ihr Flug:
- Von einem Flughafen in einem EU-Mitgliedstaat startet, unabhängig von der Nationalität der Airline (einschließlich Island, Norwegen und der Schweiz).
- Auf einem EU-Flughafen landet, wenn er aus einem Nicht-EU-Land kommt, vorausgesetzt, der Flug wird von einer in der EU registrierten Fluggesellschaft durchgeführt.
Entschädigung bei Annullierung
Bei einer Flugannullierung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Dieses Recht besteht zusätzlich zum Anspruch auf Ticket-Erstattung oder Umbuchung.
Höhe der Entschädigung bei Flugannullierung
Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich pauschaliert und hängt ausschließlich von der Flugstrecke ab, nicht vom Ticketpreis:
| Flugstrecke | Entschädigungshöhe |
|---|---|
| Bis zu 1.500 km | €250 |
| Über 1.500 km innerhalb der EU, und alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km | €400 |
| Über 3.500 km außerhalb der EU | €600 |
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Wann KEIN Anspruch besteht
Es gibt Situationen, in denen die Fluggesellschaft von der Zahlungspflicht befreit ist. Dies gilt bei:
1. Rechtzeitiger Benachrichtigung
- Wenn Sie mehr als 14 Tage vor dem Abflugdatum über die Annullierung informiert wurden.
- Wenn Sie zwischen 7 und 14 Tagen vor dem Abflug informiert wurden und ein Alternativflug angeboten wurde, der max. 2 Std. früher startet und max. 4 Std. später landet.
- Wenn Sie weniger als 7 Tage vor dem Abflug informiert wurden, aber ein Alternativflug angeboten wurde, der max. 1 Std. früher startet und max. 2 Std. später landet.
2. Außergewöhnlichen Umständen
Wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen (z. B. Streik der Fluglotsen, Unwetter, Sicherheitsrisiken, politische Instabilität). Hinweis: Technische Defekte gelten meist nicht als außergewöhnliche Umstände.
Selbst bei außergewöhnlichen Umständen haben Sie weiterhin Anspruch auf Betreuungsleistungen am Flughafen sowie auf Erstattung oder Umbuchung.
Ticket-Erstattung oder Umbuchung
Bei einer Flugannullierung muss die Fluggesellschaft Ihnen die Wahl zwischen drei Optionen anbieten, unabhängig von der Ursache des Ausfalls:
- Vollständige Erstattung des Ticketpreises innerhalb von 7 Tagen für alle Teile der Reise (auch für bereits absolvierte Teile, falls sie nutzlos geworden sind).
- Umbuchung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt (auch mit anderen Fluggesellschaften) unter vergleichbaren Transportbedingungen.
- Umbuchung zu einem späteren Wunschtermin, je nach Verfügbarkeit von Plätzen.
Die Wahl liegt ganz bei Ihnen. Wenn Sie die Erstattung des Ticketpreises wählen, entfällt das Recht auf Betreuung (Hotel, Verpflegung).
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Recht auf Betreuungsleistungen
Unabhängig davon, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben: Wenn Sie am Flughafen auf einen Alternativflug warten müssen, muss die Fluggesellschaft für Sie sorgen. Diese Betreuungsleistungen umfassen:
- Mahlzeiten und Getränke im Verhältnis zur Wartezeit.
- Hotelunterbringung, falls der Alternativflug erst am Folgetag stattfindet.
- Transfer zwischen dem Flughafen und dem Hotel.
- Zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Fexe, um Angehörige zu informieren.
Wenn die Fluggesellschaft diese Leistungen nicht erbringt und Sie selbst für Hotel, Verpflegung und Transport aufkommen müssen, bewahren Sie alle Quittungen auf, um die Kosten später zurückzufordern.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ja, das ist vollkommen möglich. Wenn die Airline Sie nicht rechtzeitig (unter 14 Tage vor Abflug) informiert hat und keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen, können Sie die Ticket-Erstattung wählen UND zusätzlich eine Entschädigung erhalten (€250/€400/€600).
Nein, Sie sind nicht verpflichtet. Nach EU-Recht haben Sie Anspruch auf Auszahlung in bar (Banküberweisung). Gutscheine müssen Sie nur akzeptieren, wenn Sie dem ausdrücklich schriftlich zustimmen.
Wenn beide Flüge Teil einer einzigen Buchung waren (unter demselben Buchungscode), haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe berechnet sich nach der Gesamtlänge der Strecke vom Abflug- bis zum Endziel.
Die Frist richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Landes. In Deutschland beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre zum Jahresende. In Bulgarien beträgt die allgemeine Verjährungsfrist 5 Jahre. Wir empfehlen jedoch eine zügige Geltendmachung.
