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Fluggast-Leitfaden

Nichtbeförderung: Überbuchter Flug

Wegen Überbuchung vom Flug ausgeschlossen? Erfahren Sie Ihre gesetzlichen Rechte und fordern Sie bis zu €600.

Wenn Sie jemals die unangenehme Überraschung erlebt haben, dass Ihnen trotz gültiger Buchung und Bordkarte das Boarding verweigert wurde, sind Sie wahrscheinlich Opfer einer Überbuchung (Overbooking) geworden. Dies ist eine gängige Praxis von Fluggesellschaften, bei der mehr Tickets als verfügbare Plätze im Flugzeug verkauft werden, in der Erwartung, dass ein gewisser Prozentsatz der Passagiere nicht erscheint.

Aber keine Sorge! Als Fluggast sind Ihre Rechte geschützt, insbesondere bei Flügen innerhalb der Europäischen Union. In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles über Entschädigungen bei Überbuchung, welche Rechte Sie haben und wie Sie diese durchsetzen.

Entschädigungsanspruch bei Überbuchung

Das Recht auf Entschädigung bei Nichtbeförderung ist durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates streng geregelt.

Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn:

  • Ihnen das Boarding gegen Ihren Willen verweigert wird. Wenn Sie freiwillig gegen Gutscheine, Geld oder andere Vorteile auf Ihren Sitzplatz verzichten, verlieren Sie das Recht auf Entschädigung nach der Verordnung.
  • Sie eine bestätigte Buchung und ein gültiges Ticket haben.
  • Sie sich rechtzeitig zum Check-in und Boarding eingefunden haben.
  • Sie mit einem Flug reisen, der unter die Verordnung 261/2004 fällt.

Flüge, die unter die Verordnung 261/2004 fallen:

  • Flüge, die von einem Flughafen in einem EU-Land starten.
  • Flüge, die aus einem Nicht-EU-Land in der EU landen, sofern sie von einer EU-Airline betrieben werden.
  • Flüge innerhalb der EU.

Was Sie bei Nichtbeförderung tun sollten

Wenn die Fluggesellschaft nach Freiwilligen sucht, die auf ihren Sitzplatz verzichten, ist es wichtig, Folgendes zu wissen:

  • Stimmen Sie nicht sofort zu. Informieren Sie sich zuerst über Ihre Rechte. Airlines bieten oft Gutscheine oder andere Boni an, die weniger wert sein können als die Ihnen gesetzlich zustehende Barauszahlung.
  • Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung. Bestehen Sie darauf, dass die Fluggesellschaft Ihnen eine schriftliche Bestätigung über die Nichtbeförderung und den Grund dafür ausstellt.
  • Bewahren Sie alle Dokumente auf. Sichern Sie Ihre Bordkarte, Buchungsbestätigung, Korrespondenz mit der Airline sowie alle Quittungen für entstandene Ausgaben (Verpflegung, Transport, Hotel usw.).
  • Kennen Sie Ihre Rechte auf 'Betreuung und Unterstützung'. Während Sie auf einen Alternativflug warten, muss die Airline Sie mit Mahlzeiten, Getränken, zwei Telefonaten/E-Mails und, falls nötig, einer Hotelunterkunft samt Transfer versorgen.

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Entschädigungshöhe

Die Höhe der Entschädigung hängt nicht vom Ticketpreis ab, sondern von der Flugstrecke.

FlugstreckeEntschädigungshöhe
Bis zu 1.500 km€250
Zwischen 1.500 km und 3.500 km€400
Über 3.500 km€600
Wichtig:

Der Betrag kann um 50% gekürzt werden, wenn die Airline einen Alternativflug anbietet und die Ankunftsverspätung unter einem bestimmten Grenzwert liegt (2 Std. bei Kurzstrecke, 3 Std. bei Mittelstrecke, 4 Std. bei Langstrecke).

Rechte bei Überbuchung

  • Entschädigungsanspruch: Bis zu €600 je nach Entfernung.
  • Recht auf Wahl: Volle Ticket-Erstattung ODER anderweitige Beförderung zum Endziel.
  • Recht auf Betreuung: Mahlzeiten, Getränke, Kommunikation und Hotel (falls erforderlich).

Erstattung oder Alternativflug

Bei einer Nichtbeförderung muss die Fluggesellschaft Ihnen die Wahl zwischen zwei Optionen anbieten:

  • Vollständige Erstattung des Ticketpreises. Diese Option eignet sich, wenn Sie die Reise nicht mehr antreten möchten oder einen günstigeren Flug bei einer anderen Airline finden. Beachten Sie, dass die Airline in diesem Fall verpflichtet ist, das Geld innerhalb von 7 Tagen zu erstatten.
  • Anderweitige Beförderung zum Endziel. Die Airline muss Ihnen den frühestmöglichen Alternativflug zum Zielort bereitstellen. Falls nötig, kann dies auch einen Flug mit einer anderen Fluggesellschaft oder ein anderes Verkehrsmittel (z. B. Zug) beinhalten.
Unser Tipp:

Überlegen Sie genau, was für Sie vorteilhafter ist. Haben Sie wichtige Termine am Zielort, ist der Alternativflug meist die bessere Wahl. Handelt es sich um eine Urlaubsreise, die Sie verschieben können, ist die Erstattung oft attraktiver.

Außergewöhnliche Umstände

Manchmal weigert sich die Fluggesellschaft zu zahlen und beruft sich auf 'außergewöhnliche Umstände'. Wichtig: Eine Überbuchung an sich ist niemals ein außergewöhnlicher Umstand.

Außergewöhnliche Umstände sind Vorkommnisse, die sich auch mit zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden lassen. Dazu gehören:

  • Schlechte Wetterbedingungen (Sturm, Unwetter).
  • Streiks von Mitarbeitern, die nicht zum Personal der Airline gehören (z. B. Fluglotsenstreik).
  • Politische Instabilität oder Sicherheitsbedrohungen.
  • Sicherheitsbedingte Notfälle (z. B. Luftraumsperrung).

Behauptet die Airline, die Nichtbeförderung beruhe auf einem solchen Grund, muss sie dies beweisen. Bei Overbooking liegt die Ursache fast immer in einer rein wirtschaftlichen Entscheidung der Airline, weshalb sie entschädigungspflichtig ist.

Schnelle Entschädigungsprüfung

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Unterschied: Verspätung, Ausfall & Überbuchung

Fluggäste verwechseln diese Begriffe oft. Hier ist eine einfache Übersicht:

SituationBeschreibungEntschädigungsanspruch
VerspätungDer Flug startet oder landet mit einer Verspätung von 3 oder mehr Stunden gegenüber der geplanten Zeit.Ja, wenn die Verspätung über 3 Std. beträgt und keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen.
FlugausfallDer Flug wird komplett annulliert.Ja, außer Sie wurden mehr als 14 Tage im Voraus informiert oder es lagen außergewöhnliche Umstände vor.
ÜberbuchungSie haben eine gültige Buchung, das Boarding wird jedoch verweigert, da keine Plätze frei sind.Ja, außer Sie verzichten freiwillig auf Ihren Platz.

Warum wird überbucht?

Der Hauptgrund ist wirtschaftlicher Natur. Airlines kalkulieren, dass ein bestimmter Prozentsatz der Passagiere aus verschiedenen Gründen nicht erscheint (verspätet, Planänderung, verpasste Anschlüsse). Um diese Leerplätze auszugleichen und Gewinne zu maximieren, verkaufen sie mehr Tickets als Plätze vorhanden sind.

Beispiel: Weiß eine Airline, dass im Schnitt 5% der Passagiere nicht erscheinen, verkauft sie für ein Flugzeug mit 100 Sitzen 105 Tickets. Meistens geht das gut, aber wenn doch alle Passagiere erscheinen, kommt es zur Nichtbeförderung.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Dies liegt vor, wenn Ihnen das Boarding verweigert wird, obwohl Sie sich rechtzeitig eingefunden haben, alle Dokumente besitzen und nicht freiwillig gegen Vorteile auf den Flug verzichtet haben.

Nein. Haben Sie einen Gutschein oder andere Leistungen als Entschädigung für den Verzicht angenommen, haben Sie sich freiwillig geeinigt und verlieren das Recht auf die gesetzliche Ausgleichszahlung nach EU 261/2004.

Sie können den Anspruch direkt bei der Airline geltend machen. Diese bauen jedoch oft Hürden auf, um Sie zu entmutigen. Prüfen Sie Ihren Flug kostenlos bei uns, und wir übernehmen das gesamte Verfahren für Sie.