Reisen mit Anschlussflügen sind sehr verbreitet, insbesondere bei längeren internationalen Strecken. Wenn jedoch einer der Flüge verspätet ist oder ausfällt, kann dies dazu führen, dass Sie Ihren Anschluss verpassen und erhebliche Probleme bekommen. Ein verpasster Anschlussflug kostet Sie Zeit, Geld und Nerven, aber Sie haben die Möglichkeit, eine Entschädigung von bis zu €600 zu fordern.
Was ist ein Anschlussflug
Ein Anschlussflug (oder Transferflug) ist ein Teil einer Reise, der das Umsteigen an einem Zwischenflughafen beinhaltet, bevor das Endziel erreicht wird.
Entschädigungsvoraussetzungen
Um eine Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
| Bedingung | Beschreibung |
|---|---|
| ❗ Verspätung oder Annullierung | Sie haben den Anschluss aufgrund von Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung auf einem vorherigen Segment verpasst. |
| 🕒 Ankunftsverspätung über 3 Std. | Sie haben Ihr Endziel mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden erreicht. |
| 📆 Kurze Frist bei Annullierung | Im Falle einer Annullierung hat die Airline Sie weniger als 14 Tage im Voraus informiert. |
| 🧾 Einheitliche Buchung | Alle Flüge sind Teil derselben Reservierung (unter einer einzigen Buchungsnummer/PNR). |
| ✈️ EU-Recht anwendbar | Der Flug startete in der EU oder landete in der EU durchgeführt von einer EU-Airline. |
| ⚠️ Verschulden der Airline | Die Ursache für den verpassten Anschluss lag nicht außerhalb der Kontrolle der Airline (z. B. kein extremes Unwetter). |
Selbst wenn die Fluggesellschaft Ihnen einen Alternativflug bereitgestellt hat, können Sie dennoch Anspruch auf Entschädigung haben!
Haben Sie einen Anschlussflug verpasst?
Wir sind hier, um Ihnen zu helfen, eine faire Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten zu erhalten.
Entschädigungshöhe
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Gesamtstrecke Ihrer Reise ab.
| Reisestrecke | Entschädigungshöhe |
|---|---|
| Bis zu 1.500 km | €250 |
| Zwischen 1.500 und 3.500 km | €400 |
| Über 3.500 km | €600 |
Die Fluggesellschaft kann die Entschädigung um 50% kürzen, wenn ein Alternativflug angeboten wurde und die Verspätung folgende Zeiten nicht überschreitet:
- Weniger als 2 Stunden bei Flügen bis 1.500 km.
- Weniger als 3 Stunden bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km (oder innerhalb der EU über 1.500 km).
- Weniger als 4 Stunden bei Flügen über 3.500 km.
Liegt eine einheitliche Buchung vor?
Überprüfen Sie den Buchungscode (PNR-Code). Wenn Sie für alle Segmente denselben Code haben, handelt es sich um eine einheitliche Buchung.
Wann kein Anspruch besteht
- Die Verspätung wurde durch außergewöhnliche Umstände verursacht – wie extreme Wetterbedingungen, die nicht vorhersehbar waren, oder einen plötzlichen Streik am Flughafen.
- Die Flüge wurden separat gebucht, selbst wenn sie bei derselben Fluggesellschaft lagen.
- Sie haben Ihr Endziel trotz des verpassten Anschlusses mit weniger als 3 Stunden Verspätung erreicht.
Weitere Fluggastrechte
Zusätzlich zur finanziellen Entschädigung haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen durch die Fluggesellschaft, wenn die Abflugsverspätung erheblich ist:
- Verpflegung und Getränke: In angemessenem Verhältnis zur Wartezeit.
- Kommunikation: Kostenfreie Telefonate, Faxe oder E-Mails.
- Unterbringung und Transfer: Wenn eine Übernachtung notwendig wird, muss die Airline ein Hotel und den Transfer zum/vom Flughafen bereitstellen.
Bei Annullierungen oder Verspätungen von über 5 Stunden muss die Airline Ihnen die Wahl anbieten zwischen:
- Vollständige Erstattung des Ticketpreises für nicht genutzte Reiseteile, plus ggf. Rückflug zum Abflugort.
- Anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
- Anderweitige Beförderung zu einem späteren Wunschtermin, je nach Verfügbarkeit von Plätzen.
Wie Sie die Entschädigung fordern
Sie können Ihren Anspruch jetzt einreichen. Es dauert nur wenige Minuten und kann Ihnen eine berechtigte Entschädigung einbringen.
Entschädigung prüfen
Das Verfahren ist komplett online, schnell und ohne Vorauszahlungen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ein Anschlussflug (oder Umsteigeverbindung) ist Teil einer Reise, die einen Zwischenstopp an einem Umsteigeflughafen beinhaltet, bevor das Endziel erreicht wird. Nach der EU-Verordnung 261/2004 müssen alle Flüge unter einer einzigen Buchungsnummer (PNR) gebucht sein, um bei Verspätung Anspruch zu haben.
Ja, die Verordnung gilt, wenn die gesamte Reise an einem Flughafen in der EU begann. Sie gilt auch, wenn die Reise in der EU endete und von einer EU-Airline betrieben wurde. Beispiel: Fliegen Sie auf einem Ticket Sofia - London - New York und verpassen wegen einer Verspätung ab Sofia den Anschluss in London, haben Sie Anspruch, da der Start in der EU lag.
Außergewöhnliche Umstände sind Vorkommnisse, die sich auch mit zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden lassen. Beispiele: Extremwetter (Sturm, dichter Nebel), Streiks der Flugsicherung oder des Flughafenpersonals, politische Instabilität oder unvorhergesehene Sicherheitsrisiken. In diesen Fällen entfällt die Entschädigungspflicht.
Ja, wenn Sie das Endziel mit einer Verspätung von über 3 Stunden erreichen, besteht trotz des Alternativflugs Anspruch. Je nach Strecke und Ankunftszeit des neuen Flugs kann die Entschädigungshöhe unter Umständen um 50% gekürzt werden.
In Bulgarien beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für solche Ansprüche 5 Jahre. In Deutschland gilt die regelmäßige Frist von 3 Jahren zum Jahresende. Wir empfehlen jedoch, den Anspruch zeitnah einzureichen.
Wenn Sie den Anspruch selbst direkt bei der Airline einreichen, ist dies kostenlos. Nutzen Sie einen Fluggastrechte-Dienstleister, verlangt dieser in der Regel eine Erfolgsprovision, die nur im Erfolgsfall vom ausgezahlten Betrag abgezogen wird.
